Verkürzung der Sperrfrist
Eine Verkürzung der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist ist mit ihrer aktiven Tat-Auseinandersetzung und unserer Hilfe möglich!
Die Sperrfrist ist ja dafür da, dass sie etwas tun.
Wenn Sie dieses Tun glaubhaft nachweisen können, honorieren ca. 65% aller Richter Ihre Bemühungen mit einer Sperrfristverkürzung von 1 bis 3 Monaten.