Welche Daten sind bei den Behörden gespeichert?
Die Führerscheinbehörde in Ihrer Stadt bzw. Ihrem Kreis speichert viel mehr Daten und bewahrt sie außerdem viel länger auf als die Justiz.
Die meisten Straftaten werden bei der Justiz nach fünf Jahren gelöscht. Wenn Sie also nach sechs Jahren erneut vor Gericht stehen, wären Sie für den Richter ein Ersttäter.Bei der Führerscheinbehörde ist das anders. Dort müssen Sie damit rechnen, daß auch Delikte, also Verurteilungen oder Strafbefehle, die 10 Jahre zurückliegen, gespeichert sind, manchmal auch 15 Jahre.
Beantragen Sie Akteneinsicht! Es sind Ihre Daten, es ist Ihre Führerscheinakte. Sie haben das Recht zur Akteneinsicht. Wenn Sie Ihre Akte eingesehen haben, sind Sie auf dem gleichen Informationsstand wie die Gutachterin/der Gutachter bei der Fahreignungs- Untersuchung.