Gutachten

Das Gutachten einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle – und nur diese darf ein Gutachten anfertigen – sagt etwas über ihr zukünftiges Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr aus.

Mit welcher Wahrscheinlichkeit sie nicht wieder auffällig werden (pos. Gutachten) bzw., dass Sie wieder auffällig werden (neg. Gutachten).