Wie man den Führerschein nach Punkten verliert

Punkte, z. B. aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, hat schon mancher Kraftfahrer im Laufe der Jahre erhalten. Diese Punkte werden im Flensburger Zentralregister erfaßt. Allerdings werden sie auch wieder gelöscht, wenn zwei Jahre lang keine neuen Eintragungen hinzugekommen sind. Vorsicht ist geboten, wenn Punkte sich ansammeln.

Die Führerscheinbehörde in Ihrer Stadt, in Ihrem Kreis unterscheidet nicht nach Privatkraftfahrern und Fahrern aus Berufsgruppen, die sehr viel unterwegs sind, z. B. Außendienstmitarbeiter(innen) oder Paketauslieferer. Von der Führerscheinbehörde werden “wenig – Fahrer” und “viel – Fahrer” gleich behandelt.

In der Regel werden Sie von der Behörde bei 8 – 12 Punkten auf Ihr Punktekonto hingewiesen, dies entspricht einer Verwarnung. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis auf einen Kurs bei einer Fahrschule. Ab 14 Punkten kommt der Hinweis an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, zwecks mehr Einsicht und Punkteabbaus.

Ab 18 Punkten wird der Führerschein entzogen. Erst Monate später, nach einem positiven Medizinisch-Psychologisches Gutachten kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Bus-/Taxifahrer

bei Bus- und Taxifahrern ist die Behörde besonders streng. Personenbeförderer tragen eine große Verantwortung, denn die Mitfahrer(innen) vertrauen Ihnen; sie müssen also sehr zuverlässig sein. 6 Punkte können für einen Taxifahrer schon zum Problem werden, mit Sicherheit wird er verwarnt. 9 Punkte und mehr sind für die Behörde zuviel! Sie hat jetzt Zweifel an der Eignung des Kraftfahrers und fordert ihn auf, sich innerhalb einer bestimmten Frist einer Mediziinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen.

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