Zu einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung MPU (jetzt Fahreignungsbegutachtung) müssen:
- alle, die 18 oder mehr Punkte gesammelt haben.
- Personenbeförderer, z.B. Taxi – Fahrer mit 6 und mehr Punkten !!!
- alle, die durch eine Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille im öffentlichen Straßenverkehr auffällig geworden sind.
- alle, die in den letzten 10 Jahren durch zwei Alkoholfahrten unter 1,6 Promille auffällig geworden sind.
- alle, die durch eine Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille und außerdem noch 3 Punkte oder mehr in Flensburg gesammelt haben.
- alle, die das Kraftfahrzeug als “Werkzeug” bei Straftaten, z.B. Diebstählen eingesetzt haben.
- alle, die andere Rauschmittel (nicht Alkohol) zu sich genommen haben.